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Information zur Nutzung von ElsterFormular

ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung, das die sichere elektronische Übermittlung von Steuerdaten gewährleistet. Mit ElsterFormular stellt die Steuerverwaltung die geeignete Software, mit der auch die Einkommensteuererklärung elektronisch angefertigt werden kann, kostenlos zur Verfügung.

ElsterFormular richtet sich an alle Steuerbürgerinnen und Steuerbürger, die Erklärungsvordrucke auf Papier ohne weitergehende Hilfe ausfüllen können. Für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger, die mehr Hilfeleistung benötigen, gibt es kommerzielle Programme namhafter Steuersoftwarehersteller, die ebenfalls die elektronische Datenübermittlung über das ELSTER-Verfahren unterstützen.

ElsterFormular ermöglicht, über eine leicht zu bedienende grafische Oberfläche Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen sowie Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldungen zu erstellen und anschließend verschlüsselt über das Internet an das zuständige Finanzamt gesichert zu übermitteln.

Die Daten werden zuvor auf logische Stimmigkeit geprüft, so dass etwaige Plausibilitätsfehler bereits vor der Übertragung ausgeschlossen werden können. Integrierte Anleitungen unterstützen die Bürger und Unternehmen beim Ausfüllen ihrer Steuererklärungen. ElsterFormular ist als Download über das Internet (www.elsterformular.de) erhältlich. Als zusätzlichen Service halten die hessischen Finanzämter ab Anfang Februar 150.000 CD's kostenlos für Interessierte bereit.

Mit der elektronischen Datenübermittlung ist der Ausdruck einer so genannten komprimierten Steuererklärung verbunden, die noch unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Belegen (z.B. Lohnsteuerkarte – nur wenn eine ausgehändigt wurde) beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden muss. Die komprimierte Steuererklärung wird bundesweit von den Finanzämtern anerkannt.

Ihre Vorteile:

  • Die hessischen Finanzämter bearbeiten über ELSTER abgegebene Erklärungen deutlich schneller als die herkömmlichen Formularerklärungen
  • Auf die Vorlage von Belegen kann verzichtet werden, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind (z.B. Lohnsteuerkarte, Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Nachweis der Behinderung)
  • Die voraussichtliche Steuer wird berechnet
  • Die Vorjahresdaten können übernommen werden, soweit ElsterFormular im Vorjahr benutzt wurde
  • Die erklärten Daten werden auf formale Fehler überprüft
  • Übertragungsfehler werden vermieden
  • Die Bearbeiter müssen weniger rückfragen
  • Die Bescheiddaten können elektronisch abgeholt und automatisch abgeglichen werden


© 2010 Finanzamt Hofheim am Taunus. Nordring 4-10 . 65719 Hofheim am Taunus

Links

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite von

Elster 

oder dem ELSTER-Onlineportal