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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Finanzamts Hofheim am Taunus

Postanschrift

Finanzamt Hofheim am Taunus
Nordring 4-10, 65719 Hofheim

Postfach 1380, 65703 Hofheim am Taunus.

Telefon: +49 (0)6192 960 - 0
Telefax: +49 (0)6192 960 - 412 
Telefonanrufe bitte montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.

E-Mail: poststelle@fa-hoh.hessen.de
Bitte beachten Sie die Hinweise zur E-Mail Kommunikation mit dem Finanzamt.

Bundesfinanzamtsnummer: 2646




Teilweise Abbildung eines Ziffernblattes
Öffnungszeiten
Unsere Finanzservicestelle ist zu folgenden Zeiten für Sie da:

Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin. 


Bild Lohnsteuerermäßigung
Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 beantragen!
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für den Lohnsteuerabzug 2013 Freibeträge berücksichtigen lassen möchten, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, können ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Freibeträge müssen für das Jahr 2013 grundsätzlich neu beantragt werden!

Weitere Informationen...


 Bild Elsteronlineportal
ElsterOnline - Papierlos zum Finanzamt

Mit ElsterOnline können Sie viele Steuerbelange direkt und bequem am Computer erledigen - ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand.
Dieser Service kann nach der Registrierung von Privatpersonen und Unternehmern, genauso wie von Steuerberatern, Lohnsteuerhilfevereinen und Stellvertretern von Unternehmen genutzt werden.
Seit Februar des Jahres ist die Registrierung auch mit der Steueridentifikationsnummer möglich.

Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie unter http://www.elsteronline.de/  .




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Gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2011

Die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe besteht für
- Jahressteuererklärungen von Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit),
- Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- und Feststellungserklärungen

weitere Informationen ...




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Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung von Steueranmeldungen ab 2013

Ab dem 01.01.2013 können Steueranmeldungen nur noch authentifiziert übermittelt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie sich möglichst zeitnah im ElsterOnline-Portal registrieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier ...




ElsterLohn
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

Im Jahr 2013 erfolgt der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) . Er wird in einem gestreckten Verfahren vollzogen. Der Arbeitgeber hat die Wahl, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 in das elektronische Abrufverfahren einsteigt. Deshalb gelten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer im Jahr 2013 Besonderheiten. Diese sind für die jeweilige Zielgruppe im Bereich Arbeitnehmer  oder Arbeitgeber  dargestellt.




ELSTER-Die elektronische Steuererklärung

Nutzen Sie die elektronische Steuererklärung und übermitteln Sie damit Ihre Steuererklärung schnell und sicher an Ihr Finanzamt. Für die Übertragung Ihrer Daten steht eine Auswahl geeigneter Softwareprodukte zur Verfügung.
Eine Übersicht finden Sie unter www.elster.de/elster_soft_nw.php  .
Das kostenfreie Programm ElsterFormular ist ein Angebot der Steuerverwaltung und steht unter www.elster.de  in der jeweils aktuellsten Version zum Download bereit.
Gratis-CDs mit der Software erhalten Sie ab Anfang Februar bei Ihrem Finanzamt. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster

06.02.2012: SPAM im Namen der Steuerverwaltung

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. In diesen Nachrichten wird der Empfänger aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid handelt. Bitte beachten Sie hierzu: 1. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. 2. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten in Form eines E-Mail-Anhangs.

© 2013 Finanzamt Hofheim am Taunus. Nordring 4-10 . 65719 Hofheim am Taunus

Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie auf der neuen Internetseite des Finanzamts Hofheim am Taunus begrüßen zu dürfen und hoffen, dass Sie die von Ihnen gesuchten Informationen auf unseren Seiten finden. 

Weiter zum Grußwort

Aktuelles

Verbesserung des Telefonservice im Finanzamt

Mit der Einführung der neuen Telefon-Finanzservicestelle (T-FIS) wurde das Serviceangebot des Finanzamts Hofheim a. Ts. nochmals erweitert.
Damit soll die telefonische Erreichbarkeit entscheidend verbessert werden. In der T-FIS nehmen besonders für diese Aufgabe qualifizierte Mitarbeiter eingehende Telefonate zentral entgegen und bearbeiten diese grundsätzlich abschließend.
Die Bürgerinnen und Bürger sowie deren steuerliche Berater werden beim Anruf unter Telefonnummer
(0 61 92) 960-0 ohne Zwischenvermittlung unmittelbar mit einem Mitarbeiter verbunden und erhalten in ihrer Steuersache möglichst direkt eine qualifizierte Auskunft. Damit kann jeder Bürger seine steuerliche Anfrage ohne unnötige Wartezeiten telefonisch schnell und zuverlässig erledigen. Ziel ist, dass zukünftig rund 80 Prozent aller Anrufe direkt durch die T-FIS erledigt werden. Eine individuelle steuerliche Beratung durch die Servicestelle ist allerdings nicht möglich. Diese ist nach den gesetzlichen Vorschriften allein den rechts- und steuerberatenden Berufen vorbehalten.
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Ausbildung

Seit 1993 bildet das Finanzamt Hofheim Anwärterinnen und Anwärter im mittleren und gehobenen Dienst aus.
Informationen zu den Ausbildungen zum Diplom-Finanzwirt (FH), bzw. zum Finanzwirt finden Sie auf der Internetseite http://www.finanzverwaltung-mein-job.de
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter Telefon: +49 (0)6192 960 144